Aktuelles aus der strafrechtlichen Gesetzgebung

Mitgeteilt von Sascha Petzold,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, München

Neues zur StPO-Reform

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass das Strafverfahren „unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher ausgestaltet“ werden und eine Expertenkommission hierzu bis zur Mitte der Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten soll. Im Juli 2014 wurde diese Expertenkommission einberufen.*

* vgl. Mitteilung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 07.07.2014.

Welchen Wert hierbei die Erhaltung oder gar Stärkung der Angeklagten- und Verteidigerrechte einnehmen soll, zeigt sich vielleicht am besten in die Besetzung der Kommision. Auf 2 Rechtsanwälte kommen 7 Staatsanwälte und 5 Richter, ganz zu schweigen von den vielen „Bürokraten“. Es war nichts Gutes zu Erwarten.

Am 13.10.2015 hat die Expertenkommission zur Reform des Strafprozesses ihren Abschlussbericht vorgelegt, nebst Anlagenband I – Gutachten und Anlagenband II – Protokolle.

Hierzu die Stellungnahme des Strafrechtsausschusses der BRAK vom November 2015.

Nunmehr wurde der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht.

Anhand der im Text eingebetteten Links kann sich jeder ein Bild machen. Zwar soll es endlich eine Dokumentation der Vernehmungen geben, nicht aber in der Hauptverhandlung und jeweils mit „Öffnungsklauseln“. Im Übrigen ist die schnelle Verurteilung das Ziel.

Richtlinie über das Recht auf Prozesskostenhilfe im Strafverfahren

Im Rahmen des „Fahrplan[s] zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren“ wird es eine Richtlinie über das Recht auf Prozesskostenhilfe im Strafverfahren geben.

Den Richtlinienvorschlag finden sie hier.

Am 30. Juni hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates die Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Richtlinie über das Recht auf Prozesskostenhilfe bestätigt und soll Ende des Jahres vom Rat und vom Europäischen Parlament endgültig angenommen werden. Als Umsetzungsfrist für die Richtlinie sind 30 Monate vorgesehen.

* Pressemitteilung des Europäischen Rat vom 30.06.2016

Vermeidung von U-Haft durch Überwachungsmaßnahme im EU-Ausland

Nicht unbedingt neu aber auch nicht gerade gerichtsbekannt:

§ 90y IRG – Abgabe der Überwachung zur Vermeidung von Untersuchungshaft

iVm RAHMENBESCHLUSS 2009/829/JI des Rates – Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft

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