Eigene Sachkunde des Gerichts schlägt wissenschaftliche Erkenntnisse

von Dr. Florian Englert, München/Schrobenhausen
und Anmerkung von Sascha Petzold, München,
beide Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht

I. Prolog des Verteidigers

Das Verfahren drehte sich um die banale Frage, ob mein Mandant einer mutmaßlich Geschädigten auf einem Volksfest an das Gesäß gefasst hat. Diese behauptete dies jedenfalls.

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Wieder sprudelt eine Quelle

von Horst Wesemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Bremen
mit Anmerkung Roland Rautenberger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Essen

Ein aktueller Fall der StA Osnabrück –
Az.: 612 Js 3061/13:

Das Verfahren beginnt am 16.01.2013 mit dem Hinweis einer „Quelle“.
Das Zollfahndungsamt Essen teilt sodann mit, die Quelle sei den Unterzeichnern persönlich bekannt, würde unter dem Arbeitsnamen „Jessica“ geführt, habe eine Vertraulichkeitszusage der StA Osnabrück und der Leitung der Zollfahndung und bekunde nach Belehrung über die Wahrheitspflicht nachfolgende Kenntnisse:

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