Der Videobeweis im Strafverfahren – Teil 2

 – Voraussetzungen, Verwendungs- und Verwertungsverbote*

von Hans Meyer-Mews, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Bremen
veröffentlicht in confront 2016, Heft 2
Fortsetzung des Blogbeitrags Der Videobeweis im Strafverfahren Teil 1

*    Leicht geänderte und aktualisierte Fassung des Vortrags, den der Verfasser auf der Hauptverhandlungstagung 2016 in Freyburg (Unstrut) gehalten hat.

II. Verwendungs- und Verwertungsvoraussetzungen

1. Relativierung bestehender Beweisverwertungsverbote durch die
Abwägungslösung

Werden relative Beweisverbote verletzt, so macht die hM die Verwertung der durch den Rechtsverstoß gewonnenen Erkenntnisse von einer Abwägung abhängig [Abwägungslösung].

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