Die Justiz und ihr Problem mit Verteidigungsrechten – EGMR SCHATSCHASCHWILLI

Der EGMR verurteilt Deutschland wegen Verletzung des Konfrontationsrechts

Vorbemerkung zur Entscheidung des EGMR

EGMR, Große Kammer, Urteil v. 15.12.2015 –
Beschwerde Nr. 9154/10,* RECHTSSACHE SCHATSCHASCHWILI** GEGEN DEUTSCHLAND
von Prof. Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Köln
erschienen in confront 2016, Heft 2

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat durch eine Entscheidung der großen Kammer Deutschland ein weiteres Mal wegen Verstoßes gegen das Konfrontationsrecht der Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. d MRK) verurteilt.

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