Der Erzählende Beweisantrag

von Dr. Bernd Wagner, Rechtsanwalt, Kanzlei BG124 – Hamburg
erschienen in confront 2016, Heft 2

Wissen Sie, was ein Narrativ ist? Nein? Dann leben Sie eine von modernen Sozialwissenschaften abgekoppelte Wissensexistenz und gehören zu einer überwältigenden Mehrheit. Die up-to-date Minderheit weiß hingegen, dass ein Narrativ eine Erzählung meint, mit der man anderen ein Geschehen vermittelt und dabei neben den erzählten Fakten auch Werte und Emotionen transportiert. Das zu wissen wird uns helfen, die Bedeutung des erzählenden Beweisantrags für den Beitrag der Verteidigung zur Wahrheitserforschung zu ermessen. Aber der Reihe nach:

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Eigene Sachkunde des Gerichts schlägt wissenschaftliche Erkenntnisse

von Dr. Florian Englert, München/Schrobenhausen
und Anmerkung von Sascha Petzold, München,
beide Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht

I. Prolog des Verteidigers

Das Verfahren drehte sich um die banale Frage, ob mein Mandant einer mutmaßlich Geschädigten auf einem Volksfest an das Gesäß gefasst hat. Diese behauptete dies jedenfalls.

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