Zur Berechtigung der Rubrik »confrontativ« in der Zeitschrift confront

von Dr. Bernd Wagner, Rechtsanwalt, Hamburg

Sie kennen das Henne-Ei-Problem, zumindest in seiner logischen Fragestellung nach der Kausalität oder der Suche nach dem eigentlichen Grund für etwas. Möglicherweise kennen Sie auch den ethischen Aspekt dieses Alltagsrätsels und den Ausweg, den Kant mit dem kategorischen Imperativ gefunden hat. Und gleich werden Sie erfahren, welche Dimension dieses Rätsel im Strafverfahren annehmen kann.

Am 6. September 2016 trug sich in einem norddeutschen Gerichtssaal vor einer großen Strafkammer etwas sehr Seltenes zu. Eine in der Natur der Sache verankerte, insofern also normale, tatsächlich aber gleichwohl sehr seltene Prozesssituation verschaffte den Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit einen geradezu unverschämten Blick hinter die Kulissen.

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Warum eine neue Strafrechtszeitschrift?

von   Sascha Petzold   |   Gordon Kirchmann   |   Dr. Florian Englert

Der Markt für Zeitschriften auf dem juristischen Sektor schein gesättigt: Für nahezu alle Bereiche gibt es ein Abonnement. Die Auswahl im Strafrecht ist besonders groß. Dennoch war eine Nachfrage wahrzunehmen, wie z.B. von Prof. Dr. Sommer beim Herbstkolloquium 2014; es gebe  kaum Veröffentlichungen, die Prozesse aus der Sicht der Verteidiger darstellen. Entscheidungen der Gerichte bilden dies naturgemäß nicht ab.

Das Strafverfahren ist ein kontradiktorisches Verfahren. Es ist somit die verfassungsrechtliche Pflicht des Verteidigers, dem Gericht Kontra zu geben. Die entsprechende staatsanwaltliche Pflicht aus § 160 Abs.2 StPO wird jedoch zumeist vergessen. Der Schulterschlusseffekt läßt grüßen.

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